Allgemeine geschäftsbedingungen (Agbs)
Laura Fiona Holder Photography
Inhaberin: Laura Fiona Holder-Wurzinger
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über fotografische Leistungen zwischen Laura Fiona Holder Photography, Inhaberin Laura Fiona Holder-Wurzinger, nachfolgend „Fotografin“ genannt, und ihren Auftraggebern, nachfolgend „Kunden“ genannt.
(2) Art und Umfang der jeweils vereinbarten Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Buchungsbestätigung und – soweit vorhanden – einem zusätzlich geschlossenen Vertrag. Individuelle Vereinbarungen zwischen der Fotografin und den Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Als „Fotografien“ bzw. „Bilder“ im Sinne dieser AGB gelten sämtliche von der Fotografin im Rahmen eines Auftrags erstellten Bildwerke, unabhängig davon, ob diese in digitaler oder physischer Form zur Verfügung gestellt werden.
(4) Die Fotografin ist in der Bildgestaltung, Motivauswahl sowie in der künstlerischen und technischen Umsetzung grundsätzlich frei. Die Kunden sind mit dem fotografischen und bildbearbeitenden Stil von Laura Fiona Holder Photography vertraut und buchen die Fotografin auf Grundlage dieses Stils.
(5) Wünsche und Vorstellungen der Kunden werden im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt. Ein Anspruch auf die fotografische Umsetzung bestimmter einzelner Motive, Situationen oder Bildideen besteht jedoch nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(6) Die Fotografin ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner Leistungen geeignete Dritte einzusetzen, sofern dadurch der vereinbarte Charakter der Leistung nicht wesentlich verändert wird.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Grundlage des jeweiligen Auftrags sind das individuelle Angebot und die darin beschriebenen Leistungen und Preise.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, sobald die Buchung von beiden Seiten verbindlich bestätigt wurde bzw. – sofern vorgesehen – der individuelle Vertrag unterzeichnet und eine vereinbarte Terminreservierungsgebühr oder Anzahlung geleistet wurde.
(3) Die Fotografin erbringt die vereinbarte fotografische Leistung am vereinbarten Termin, innerhalb des vereinbarten Zeitraums und an den gemeinsam abgestimmten Orten.
(4) Der konkrete Umfang der Leistung, insbesondere Dauer der fotografischen Begleitung, enthaltene Shootings, Anzahl oder Umfang weiterer Leistungen sowie etwaige Zusatzprodukte, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.
(5) Die Fotografin verpflichtet sich zur sorgfältigen und professionellen Durchführung des Auftrags. Ein bestimmter fotografischer Erfolg oder die Aufnahme bestimmter Situationen kann jedoch nicht garantiert werden. Insbesondere bei Reportagen und Veranstaltungen sind viele Situationen nicht wiederholbar und können durch äußere Umstände beeinflusst werden.
§ 3 Bildauswahl, Bearbeitung und Übergabe
(1) Nach dem Shooting bzw. der fotografischen Begleitung werden die entstandenen Aufnahmen durch die Fotografin gesichtet und ausgewählt.
(2) Die Auswahl der Bilder, die den Kunden übergeben werden, liegt bei der Fotografin. Aussortiert werden insbesondere Testaufnahmen, technisch fehlerhafte Bilder, Dubletten, unvorteilhafte Momentaufnahmen sowie Bilder, die aus fotografischer Sicht nicht dem Qualitätsanspruch von Laura Fiona Holder Photography entsprechen.
(3) Sofern nicht ausdrücklich eine bestimmte Mindestanzahl vereinbart wurde, besteht kein Anspruch auf eine konkrete Anzahl an Bildern.
(4) Die ausgewählten Fotografien werden im charakteristischen Stil von Laura Fiona Holder Photography professionell bearbeitet. Dazu können insbesondere Anpassungen von Farben, Kontrasten, Belichtung, Bildausschnitt und Look gehören.
Die Kunden sind sich bewusst, dass dieser Bearbeitungsstil ein wesentlicher Bestandteil der gebuchten fotografischen Leistung ist. Ein Anspruch auf einen abweichenden Bearbeitungsstil besteht nicht.
(5) Die Übergabe erfolgt grundsätzlich als bearbeitete digitale Bilddateien, in der Regel im JPEG-Format und in der im jeweiligen Angebot vereinbarten Auflösung.
Unbearbeitete Bilddateien bzw. RAW-Dateien werden nicht herausgegeben.
(6) Die Übergabe der Bilder erfolgt grundsätzlich über eine passwortgeschützte Online-Galerie oder über einen anderen zuvor vereinbarten digitalen Übertragungsweg. Für die technische Bereitstellung können externe Dienstleister eingesetzt werden.
(7) Die Kunden sind dafür verantwortlich, die bereitgestellten Bilddateien innerhalb des mitgeteilten Zeitraums herunterzuladen und anschließend eigenständig dauerhaft zu sichern.
(8) Eine dauerhafte Archivierung der Bilddaten durch die Fotografin ist nicht Bestandteil des Auftrags, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine bestimmte Aufbewahrungsdauer wird daher nicht garantiert.
§ 4 Urheberrecht, Nutzungsrechte und Veröffentlichung
(1) Das Urheberrecht an sämtlichen im Rahmen eines Auftrags entstandenen Fotografien verbleibt bei Laura Fiona Holder-Wurzinger als Fotografin.
(2) Nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars erhalten die Kunden ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private Zwecke.
Dies umfasst insbesondere:
- die private Speicherung und Vervielfältigung der Bilder,
- die Erstellung privater Fotoabzüge, Fotobücher oder sonstiger Fotoprodukte,
- die Weitergabe an Familie, Freunde und andere Privatpersonen,
- die Veröffentlichung auf privaten Social-Media-Profilen und privaten Webseiten.
(3) Bei jeder Veröffentlichung der Fotografien im Internet, insbesondere auf Social Media oder privaten Webseiten, ist die Fotografin Laura Fiona Holder Photography als Urheberin der Fotografien zu nennen bzw. entsprechend zu verlinken, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.
Eine geeignete Kennzeichnung ist beispielsweise die Verlinkung des jeweiligen Social-Media-Profils von Laura Fiona Holder Photography oder die textliche Nennung „Laura Fiona Holder Photography“.
(4) Eine kommerzielle, geschäftliche oder werbliche Nutzung der Fotografien durch die Kunden oder Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
Dies gilt insbesondere für eine Nutzung durch Dienstleister, Unternehmen, Locations, Magazine, Blogs, Agenturen oder sonstige gewerbliche Anbieter.
(5) Möchten beispielsweise Hochzeitsdienstleister entstandene Bilder für ihre eigene Werbung, Social-Media-Kanäle oder Webseiten verwenden, ist hierzu vorab eine gesonderte Vereinbarung mit Laura Fiona Holder Photography erforderlich.
(6) Eine nachträgliche Bearbeitung der Fotografien, die den charakteristischen Bildstil verändert, ist ohne Zustimmung der Fotografin nicht gestattet. Hierzu zählen insbesondere Farbfilter, Presets, Retuschen oder sonstige gestalterische Veränderungen.
Übliche technisch erforderliche Anpassungen, beispielsweise ein Zuschnitt für ein Social-Media-Format, bleiben hiervon unberührt.
(7) Die Kunden erklären sich damit einverstanden, dass Laura Fiona Holder Photography die im Rahmen des jeweiligen Auftrags entstandenen Fotografien, auf denen die Kunden selbst abgebildet sind, zu eigenen Präsentations-, Portfolio- und Werbezwecken nutzen und veröffentlichen darf.
Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung und Verwendung:
- auf der Webseite von Laura Fiona Holder Photography,
- auf den Social-Media-Kanälen der Fotografin,
- in Online- und Print-Portfolios,
- in eigenen Print- und Werbematerialien,
- im Rahmen von Ausstellungen,
- bei fotografischen Wettbewerben,
- in Präsentationen und zur Darstellung der eigenen fotografischen Arbeit.
Die Kunden räumen der Fotografin hierfür ein einfaches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein.
Die Fotografin achtet bei der Auswahl und Veröffentlichung auf einen respektvollen und dem Charakter ihrer Arbeit entsprechenden Umgang mit den entstandenen Fotografien.
(8) Soweit auf Fotografien neben den Kunden weitere Personen identifizierbar abgebildet sind, erfolgt eine Veröffentlichung dieser Personen nur, soweit hierfür die erforderlichen Rechte bzw. Einwilligungen vorliegen oder eine Veröffentlichung auf einer sonstigen gesetzlichen Grundlage zulässig ist.
Die Kunden können insbesondere nicht stellvertretend für andere volljährige abgebildete Personen in deren Veröffentlichung einwilligen.
(9) Die Fotografin stimmt die geplante Veröffentlichung persönlicher oder besonders intimer Aufnahmen nach Möglichkeit vorab mit den Kunden ab.
(10) Soweit die Veröffentlichung auf einer Einwilligung der Kunden beruht, bleiben deren gesetzliche Rechte, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes Recht auf Widerruf der Einwilligung für die Zukunft, unberührt.
(11) Abweichende oder weitergehende Vereinbarungen zu Nutzungs- und Veröffentlichungsrechten können individuell schriftlich getroffen werden.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. dem individuell geschlossenen Vertrag.
(2) Zusätzlich zum vereinbarten Honorar können weitere zuvor vereinbarte Kosten entstehen, beispielsweise Reise-, Fahrt-, Übernachtungs-, Versand- oder Zusatzkosten.
(3) Ist zur verbindlichen Reservierung eines Termins eine Terminreservierungsgebühr bzw. Anzahlung vereinbart, wird der Termin erst nach Eingang dieser Zahlung verbindlich reserviert.
Die Anzahlung wird auf das vereinbarte Gesamthonorar angerechnet.
(4) Die Fälligkeit des verbleibenden Honorars ergibt sich aus dem individuellen Angebot, Vertrag oder der jeweiligen Rechnung.
(5) Nutzungsrechte an den Fotografien werden grundsätzlich erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars eingeräumt.
(6) Wünschen die Kunden während eines Shootings oder einer Reportage eine Verlängerung der ursprünglich vereinbarten fotografischen Begleitung, kann diese – sofern die Fotografin zeitlich verfügbar ist – entsprechend der vereinbarten bzw. aktuell gültigen Zusatzstunde berechnet werden.
(7) Entstehen während eines Auftrags längere Verzögerungen oder Wartezeiten, die nicht von der Fotografin verursacht wurden und die vereinbarte Begleitzeit verlängern, können hierdurch entstehende zusätzliche fotografische Leistungen zusätzlich berechnet werden.
§ 6 Absage, Verschiebung und Nichtdurchführung
6.1 Hochzeiten und vergleichbare Veranstaltungen
Für Hochzeiten und andere langfristig reservierte Veranstaltungen gelten hinsichtlich Terminreservierung, Stornierung, Verschiebung und Vergütung vorrangig die Regelungen des individuell geschlossenen Vertrags.
Da die Fotografin einen Hochzeitstermin exklusiv für das jeweilige Brautpaar reserviert und andere Anfragen für diesen Zeitraum ablehnt, können hierfür gesonderte Stornierungsbedingungen vereinbart werden.
6.2 Sonstige Shootings
(1) Kann ein vereinbartes Shooting durch die Kunden nicht wahrgenommen werden, soll die Fotografin hierüber so früh wie möglich informiert werden.
(2) Die konkreten Bedingungen für kurzfristige Absagen, Terminverschiebungen oder Nichterscheinen können im jeweiligen Angebot oder bei Buchung vereinbart werden.
(3) Erscheinen Kunden verspätet zum vereinbarten Termin, kann sich die tatsächliche Shootingdauer entsprechend verkürzen, sofern im Anschluss weitere Termine bestehen oder eine Verlängerung nicht möglich ist.
(4) Bei erheblicher Verspätung ohne vorherige Mitteilung kann die Fotografin den Termin nach angemessener Wartezeit als nicht wahrgenommen betrachten.
6.3 Ausfall oder Verschiebung durch besondere Umstände
(1) Kann ein Shooting aufgrund von Umständen, die keine Vertragspartei zu vertreten hat, nicht wie geplant stattfinden – beispielsweise aufgrund höherer Gewalt, extremer Wetterbedingungen oder anderer außergewöhnlicher Ereignisse –, bemühen sich beide Seiten um eine angemessene gemeinsame Lösung.
(2) Ist die Durchführung aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen persönlichen Gründen auf Seiten der Fotografin nicht möglich, informiert sie die Kunden hierüber schnellstmöglich.
Soweit möglich und sinnvoll, wird ein Ersatztermin vereinbart. Bei Hochzeiten oder nicht verschiebbaren Veranstaltungen bemüht sich die Fotografin nach Möglichkeit um eine geeignete Ersatzfotografin bzw. einen geeigneten Ersatzfotografen. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
(3) Kann die vereinbarte Leistung endgültig nicht durch die Fotografin erbracht werden, werden Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen entsprechend der gesetzlichen Regelungen zurückerstattet.
(4) Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 7 Wetter und äußere Bedingungen
(1) Insbesondere bei Outdoor-Shootings hängt die Durchführung von den jeweiligen Wetterbedingungen ab.
(2) Bewölkung, leichter Wind oder einzelne Regenschauer stellen grundsätzlich keinen automatischen Grund für eine Verschiebung dar. Ob ein Shooting aufgrund der Wetterlage sinnvoll durchgeführt werden kann, wird im Einzelfall gemeinsam abgestimmt.
(3) Bei Wetterbedingungen, die eine sichere oder sinnvolle Durchführung erheblich beeinträchtigen – beispielsweise Unwetter, Starkregen oder extreme Wetterlagen –, kann ein Shooting in Abstimmung verschoben werden.
(4) Bei Hochzeiten oder anderen nicht verschiebbaren Veranstaltungen wird die fotografische Begleitung grundsätzlich wie vereinbart durchgeführt. Die Fotografin passt ihre Arbeitsweise und die Wahl möglicher Fotolocations nach Möglichkeit an die tatsächlichen Bedingungen an.
§ 8 Mitwirkung der Kunden und Rechte Dritter
(1) Die Kunden unterstützen die Fotografin bei der Durchführung des Auftrags soweit erforderlich und stellen alle für die fotografische Begleitung notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Sofern an bestimmten Orten Fotografierverbote, Genehmigungspflichten oder sonstige Einschränkungen bestehen, informieren die Kunden die Fotografin hierüber, soweit ihnen diese bekannt sind.
(3) Bei Veranstaltungen liegt es grundsätzlich im Verantwortungsbereich der Kunden bzw. Veranstalter, erforderliche Genehmigungen für die Durchführung der fotografischen Arbeiten an den ausgewählten Orten einzuholen.
(4) Werden auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden bestimmte Personen, Gegenstände, Kunstwerke oder geschützte Bereiche fotografiert und bestehen hierfür besondere rechtliche Einschränkungen, haben die Kunden die Fotografin hierüber zu informieren.
(5) Die Fotografin behält sich vor, Aufnahmen abzulehnen, wenn deren Erstellung rechtswidrig wäre oder Rechte Dritter offensichtlich verletzen würde.
§ 9 Reklamationen und künstlerischer Stil
(1) Die fotografische Arbeit von Laura Fiona Holder Photography ist durch einen individuellen künstlerischen Stil geprägt. Abweichende subjektive Vorstellungen hinsichtlich Bildgestaltung, Farbgebung, Bildausschnitt oder Bearbeitungsstil stellen für sich genommen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Leistung fachgerecht erbracht wurde.
(2) Sollte aus Sicht der Kunden dennoch ein technischer oder sonstiger Fehler vorliegen, sollen sie die Fotografin möglichst zeitnah nach Erhalt der Bilder kontaktieren, damit gemeinsam eine Lösung gefunden werden kann.
(3) Gesetzliche Gewährleistungs- und Mängelrechte bleiben hiervon unberührt.
§ 10 Haftung
(1) Laura Fiona Holder Photography haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Fotografin oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Ebenfalls unbeschränkt bleibt die gesetzliche Haftung bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kunden regelmäßig vertrauen dürfen.
(4) Für technische Ausfälle, Datenverluste oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die trotz angemessener professioneller Vorsorgemaßnahmen eintreten und von der Fotografin nicht zu vertreten sind, haftet die Fotografin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Für Qualität, Haltbarkeit oder Farbabweichungen von Fotoprodukten, die Kunden eigenständig bei Drittanbietern bestellen, übernimmt die Fotografin keine Verantwortung.
(6) Soweit Fotoprodukte unmittelbar über Laura Fiona Holder Photography bestellt werden, gelten die gesetzlichen Rechte der Kunden.
§ 11 Gutscheine
(1) Für von Laura Fiona Holder Photography ausgestellte Gutscheine gelten die jeweils beim Erwerb genannten Bedingungen.
(2) Ein Gutschein kann grundsätzlich auf die bei Einlösung angebotenen fotografischen Leistungen angerechnet werden.
(3) Sollte der Preis der gewünschten Leistung zum Zeitpunkt der Einlösung über dem Wert des Gutscheins liegen, ist die entsprechende Differenz zu begleichen.
(4) Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 12 Datenschutz
(1) Laura Fiona Holder Photography verarbeitet personenbezogene Daten der Kunden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Ergänzende und ausführliche Informationen über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten, eingesetzte Dienstleister sowie die Rechte der betroffenen Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Laura Fiona Holder Photography.
(3) Die Datenschutzerklärung ist in ihrer jeweils aktuellen Fassung über die Webseite von Laura Fiona Holder Photography abrufbar bzw. wird den Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender verbraucherschützender Vorschriften.
(2) Individuelle Vereinbarungen zwischen der Fotografin und den Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt.
Stand: September 2026
Laura Fiona Holder Photography
Inhaberin: Laura Fiona Holder-Wurzinger